Die Verwendung von Verbotszeichen in Arbeitsstätten regelt die ASR 1.3, welche in der aktuellen Fassung auf Verbotsschilder nach ISO 7010 verweist.Die DGUV Vorschrift 9 (ehemals BGV A 8) wurde durch die ASR A1.3 abgelöst.
Die Aufkleber sind 5 Jahre haltbar.