Aufkleber "Für Fußgänger verboten" nach DIN EN ISO 7010
Die Verwendung von Verbotszeichen in Arbeitsstätten regelt die ASR 1.3, welche in der aktuellen Fassung auf Verbotsschilder nach ISO 7010 verweist. Die DGUV Vorschrift 9 (ehemals BGV A 8) wurde durch die ASR A1.3 abgelöst.
Die Aufkleber sind 5 Jahre haltbar.