
Aushang für Krane, gemäß DGUV 52
Aushang für Krane, gemäß DGUV 52
berufsgenossenschaftlichen Aushang nach §§29 - 43 der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 52)
die Kennzeichnung ersetzt nicht die notwendige Unterweisung eines Kranführers
40x30 cm
Als selbstklebende Folie
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