Transportfahrzeuge für Kinder
Kennzeichnung Schulbus auf Transportbussen und Transportfahrzeugen die Schüler transportieren, ist nach § 33 (Absatz 4) der BOKraft erforderlich, wenn das Fahrzeug mit mehr als 6 Personen unterwegs ist. Der Fahrer wird dabei eingerechnet. Bei 7 Personen im Fahrzeug muss es mit einem Schulbusschild gekennzeichnet werden.
Die Schilder müssen sobald Schüler transportiert werden nach BOKraft gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Die Schulbustafel muss als orange Warntafel im Farbton RAL 2006 mit schwarzem Schülersymbol und schwarzem Rand für andere Verkehrsteilnehmer an der Vorder- und an der Rückseite deutlich erkennbar sein.
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